Jugendschutzinformation

1. Überprüfung der Volljährigkeit

Bei Bestellungen von alkoholhaltigen Getränken bzw. Waren die unter den Jugendschutzbestimmungen fallen, überprüft der Fahrer bei Anliefrung die Volljährigkeit des Kunden anhand eines gültigen Lichtbildausweises.
Sollte der Kunde sich nicht ausweisen können und/oder dieser nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, so wird der Kaufvertrag für ungültig erklärt und eine Aushändigung der Ware findet nicht statt.

2. Fragen
Für Fragen zum Themenbereich Jugendschutz stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter:

Getränke-Service Benstein
Harry Benstein
Postfach 61 51 42

22428 Hamburg

Telefon.: ( 040 ) 550 54 26
Fax.: ( 040 ) 550 18 26
info @getränke-service-benstein.de

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