Getränke auf Kommission

Wir liefern Ihnen Getränke im Kommissionskauf, d.h. Sie können vollständige, sortenreine Kisten zurückgeben.

Sie bestellen, was Sie benötigen, und geben zurück, was Sie nicht mehr benötigen. Das ist für Sie sehr praktisch, weil für eine Veranstaltung oft Getränke bestellt werden, die man selber sonst vielleicht gar nicht verwendet.

Das gilt für 50 % der bestellten Ware (in Kisten gerechnet). Geben Sie mehr als 50 % der gelieferten Kisten zurück, werden die darüber hinausgehenden Kisten als Leergut gutgeschrieben.

Extra für Sie bestellte Ware kann leider nicht gutgeschrieben werden. Fassbier jedoch kann retouniert werden, obwohl dies extra für Sie bestellt wird.

Kommissionware kann bis zu 2 Wochen nach Anlieferung zur Rückgabe angemeldet werden. Dies muss nicht zwingend schon bei Bestellung erfolgen. Sie können also in Ruhe entscheiden, ob Sie etwas zurückgeben möchten.

Abrechnung

Für die Abholung berechnen wir eine Handlinggebühr von € 3,-- pro Kasten und € 10,-- pro Bierfass. Mindestens berechnen wir jedoch € 20,-- für die gesamte Abholung. Dies gilt auch für eine reine Leergutabholung.

Angebrochene Flaschen oder Fässer mit gebrochenem Siegel können natürlich nicht gutgeschrieben werden. Insbesondere bei Fässern ist dies manchmal ärgerlich, da jemand vielleicht aus Versehen das Siegel entfernt hat, aber das Fass noch gar nicht angestochen wurde. Wir bitten jedoch um Verständnis, da es sich um Lebensmittel handelt und jeder Kunde garantiert einwandfreie Ware erwartet und natürlich auch verdient hat. Zurückgegebene Kisten schreiben wir gut. Sollten Sie weniger als 4 Kisten verbraucht haben, berechnen wir für die Anlieferung einen Aufschlag von € 1,50 pro Kasten. Bei mehreren Anlieferungen schreiben wir die zurückgebenen Kisten jeweils den ältesten Anlieferungen gut.

 

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